Ein Depotwechsel klingt trivial: Antrag ausfüllen, abschicken, warten. In der Praxis ist der Übertrag aber oft die heikelste Station im Anlegerleben. Wer schlampig vorgeht, verliert Verlusttöpfe, verschenkt Anrechnungspotenzial bei der Quellensteuer oder produziert einen steuerpflichtigen Scheinverkauf. Diese Checkliste führt Sie in zehn Schritten durch einen sauberen Depotumzug – vom Motiv des Wechsels bis zur Nachkontrolle.
Die gute Nachricht: Seit 2013 ist der Depotübertrag innerhalb Deutschlands gesetzlich kostenfrei. Banken dürfen dafür keine Gebühren verlangen. Die schlechte Nachricht: Ein sauberer Übertrag erfordert Kenntnis der steuerlichen Details – sonst wird aus dem Kostenvorteil schnell ein Nettoverlust.
Depotübertrag in der Übersicht
Die Kernschritte eines sauberen Depotumzugs in der richtigen Reihenfolge. Die einzelnen Punkte werden in den folgenden Abschnitten ausführlich erklärt.
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Neues Depot zuerst eröffnen
Ohne gültige Zieldepotnummer ist kein Übertrag möglich. Das neue Depot muss vor dem Übertragsantrag bestehen.
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Verlusttöpfe und Daten sichern
Salden der Verlusttöpfe notieren und prüfen, ob die Gläubiger-Identität gewahrt ist – nur dann werden sie übertragen. Anschaffungsdaten müssen mitgeliefert werden.
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Bruchstücke und Sparpläne klären
Bruchstücke aus Sparplänen sind nicht übertragbar – vorher verkaufen oder belassen. Laufende Sparpläne pausieren.
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Übertragsauftrag unentgeltlich stellen
Formular strikt nach Vorgabe ausfüllen und die Variante "unentgeltlicher Depotübertrag" wählen, damit Einstandskurse und Verlusttöpfe erhalten bleiben.
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Nach dem Übertrag alles nachprüfen
Stückzahlen, Anschaffungsdaten, Verlusttöpfe und anrechenbare Quellensteuer im neuen Depot kontrollieren. Abweichungen sofort beim Support melden.
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Altes Depot kündigen
Das leere Depot wird nicht automatisch geschlossen. Aktiv kündigen und den alten Freistellungsauftrag anpassen.
Schritt 1: Wechselgrund sauber definieren
Bevor der erste Antrag ausgefüllt wird, sollte klar sein, was der neue Broker besser kann als der alte. Niedrigere Ordergebühren? Breitere Ordertypen? Bessere Sparplan-Auswahl? Ein professioneller Wertpapierkredit? Wer lediglich „irgendetwas Neues" probieren will, läuft Gefahr, denselben Fehler in zwei Jahren erneut zu machen. Gute Argumente für einen Wechsel sind regelmäßig: deutlich niedrigere Gesamtkosten, Bedarf an speziellen Ordertypen (Trailing Stop, OCO), ein attraktiver Wertpapierkredit oder der Wunsch nach einem zweiten Depot zur Altbestandstrennung.
Schritt 2: Neues Depot eröffnen, bevor der alte Antrag gestellt wird
Das neue Depot muss vor dem Übertragsantrag existieren. Ohne gültige Zieldepotnummer kann keine Übertragung durchgeführt werden. Die Eröffnung ist bei allen großen Brokern online möglich: Scalable Capital, FLATEX, S-Broker und ING DiBa bieten komplett digitale Eröffnung mit VideoIdent oder PostIdent. Rechnen Sie 2 bis 7 Werktage für die Freischaltung ein. Tipp: Wer die Eröffnung im Rahmen einer Aktion plant, sollte die Teilnahmebedingungen prüfen – oft gibt es Prämien von 50 bis 200 Euro bei Depotübertrag oder Mindestordervolumen.
Schritt 3: Verlusttöpfe prüfen und Übertragung vorbereiten
Bei deutschen Brokern laufen zwei Verlusttöpfe: der Aktien-Verlusttopf (ausschließlich für Verluste aus Aktienverkäufen, § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) und der allgemeine Verlusttopf (für Verluste aus Fonds, ETFs, Anleihen und anderen Kapitalanlagen). Vor dem Wechsel unbedingt die aktuellen Salden notieren – sie sind ein Steuerguthaben, das Sie mitnehmen können. Voraussetzung: Gläubiger-Identität, also der Kontoinhaber beim alten und neuen Depot ist identisch. Bei Übertragung zwischen Ehepartnern oder an die Kinder gilt das nicht – die Töpfe bleiben beim alten Broker zurück.
Broker wie FLATEX und Scalable Capital zeigen die Verlusttöpfe transparent im Kundenbereich an. FLATEX weist den Aktien-Topf und den allgemeinen Topf getrennt aus, bei Scalable finden Sie die Angaben unter Profil > Steuern. Bei Neobrokern mit minimaler Oberfläche fragen Sie im Zweifel den Support nach den aktuellen Salden und lassen sich einen Nachweis ausstellen.
Schritt 4: FIFO-Reihenfolge verstehen und planen
Nach § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG gilt für gleichartige Wertpapiere im selben Depot das FIFO-Prinzip (First in, First out): Die zuerst angeschafften Stücke gelten steuerlich als zuerst verkauft. Das betrifft alle Anleger mit lang laufenden ETF-Sparplänen und mehreren Einzelkäufen derselben Position. Die Konsequenz beim Depotumzug: Wenn Sie Bestände teilweise übertragen, gehen zuerst die ältesten Stücke – mit den meist niedrigsten Einstandskursen und den höchsten steuerpflichtigen Gewinnen.
Die saubere Lösung: Vollständiger Übertrag statt Teilübertrag. Wer Altbestände von neueren Käufen trennen möchte, nutzt die Möglichkeit mehrerer Depots. FLATEX erlaubt bis zu fünf Depots pro Kunde, die Consorsbank bis zu drei. Altbestand ins Depot A, neuer Bestand ins Depot B – so lässt sich FIFO gezielt steuern. Wer in Österreich wechselt: Dort gilt das Mischkursprinzip (gleitender Durchschnittspreis), FIFO spielt keine Rolle.
Schritt 5: Übertragungsauftrag ausfüllen – „Stumpf ist Trumpf"
Die neue Depotbank stellt ein Übertragungsformular bereit (meist online oder als PDF). Dort werden angegeben: abgebende Bank, Depotnummer alt, Depotnummer neu, zu übertragende Positionen (alle oder einzeln mit WKN/ISIN und Stückzahl), Angaben zum Verlusttopf-Übertrag sowie die gewünschte Verbuchung (unentgeltlich = keine Änderung der Einstandskurse; entgeltlich = fiktive Veräußerung mit Steuerberechnung). Die Wahl „unentgeltlicher Depotübertrag" ist fast immer richtig – nur so bleiben Anschaffungsdaten und Verlusttöpfe erhalten.
Wichtige Regel: Keine eigenen Interpretationen oder Änderungen am Formular. Wer beispielsweise Felder leer lässt oder mit „siehe Anlage" ausfüllt, riskiert Rückfragen und Verzögerungen. Formulare strikt nach Vorgabe ausfüllen. Bei Unsicherheit den Support der neuen Bank kontaktieren – die sind für den reibungslosen Übertrag zuständig.
Schritt 6: Anrechenbare Quellensteuer nicht vergessen
Wer ausländische Dividenden kassiert hat, besitzt möglicherweise ein Guthaben an noch nicht verrechneter anrechenbarer Quellensteuer. Dieses kann bei Gläubiger-Identität mit übertragen werden – FLATEX beschreibt das in seinen FAQ ausdrücklich als Teil des Übertrags. Voraussetzung: Der abgebende Broker muss die anrechenbare Quellensteuer zum Übertragungsstichtag korrekt ausweisen. Prüfen Sie die Abrechnung nach Übertrag und klären Sie fehlende Beträge direkt mit dem Support.
Schritt 7: Sparpläne und Dividendenstichtage beachten
Während der Übertrag läuft (2 bis 6 Wochen), sind die Positionen weder vollständig beim alten noch beim neuen Broker handelbar. Laufende Sparpläne sollten deshalb vor dem Antrag pausiert und nach Abschluss im neuen Depot neu eingerichtet werden. Ebenfalls zu beachten: Wer eine Dividendenausschüttung erwartet, sollte den Ex-Dividenden-Tag nicht in die Übertragszeit legen – sonst bleibt unklar, wer die Zahlung bekommt und an wen sie dann weiterverrechnet wird. Bei hohen Dividendentiteln kann das tausend Euro oder mehr ausmachen.
Schritt 8: Bruchstücke und Fonds-Anteile prüfen
Bruchstücke – also Fonds- oder ETF-Anteile mit Nachkommastellen, wie sie bei Sparplänen regelmäßig entstehen – sind grundsätzlich nicht zwischen Instituten übertragbar. Sie müssen vor dem Umzug verkauft oder auf dem alten Depot belassen werden. Die saubere Lösung: Vor dem Übertragsantrag einen Verkaufsauftrag für alle Bruchstücke stellen, Erlös wird automatisch versteuert und auf das Verrechnungskonto gebucht, erst danach den Übertrag einleiten. Ein komplett leeres Depot dagegen kann nicht übertragen werden – halten Sie mindestens eine vollständige Position.
Schritt 9: Nach dem Übertrag alles nachprüfen
Nach Abschluss des Übertrags (meist nach 2 bis 6 Wochen) kommt die wichtigste Kontrollrunde. Prüfen Sie im neuen Depot: Sind alle Positionen korrekt verbucht (Stückzahl identisch)? Sind die Anschaffungsdaten übernommen? Steht der richtige Einstandskurs? Sind die Verlusttöpfe korrekt in die neuen Töpfe gebucht worden? Ist die anrechenbare Quellensteuer mitgekommen? Stimmen Währungsumrechnungen bei US-Aktien? Wer auffällige Abweichungen entdeckt, wendet sich sofort an den Support – nachträgliche Korrekturen werden mit jedem Monat schwieriger, weil Gewinnermittlungen rechenwirksam werden.
Schritt 10: Altes Depot ordnungsgemäß schließen
Nach erfolgreichem Übertrag bleibt das alte Depot leer zurück. Es muss aktiv gekündigt werden – das passiert nicht automatisch. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per elektronischem Formular der alten Bank. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen. Gleichzeitig wird das zugehörige Verrechnungskonto geschlossen. Wichtig: Eventuelle Freistellungsaufträge beim alten Broker explizit kündigen oder anpassen, damit der neue Broker den vollen Sparerpauschbetrag nutzen kann.
Entscheidender Unterschied: Anschaffungsdaten
- Unentgeltlicher Übertrag (Normalfall)
- Werden 1:1 übernommen
- Entgeltlicher Übertrag (selten)
- Neuer Einstandskurs (Marktkurs)
Entscheidender Unterschied: Steuerwirkung
- Unentgeltlicher Übertrag (Normalfall)
- Keine – Bestand wird fortgeführt
- Entgeltlicher Übertrag (selten)
- Fiktive Veräußerung, sofort steuerpflichtig
Verlusttöpfe
- Unentgeltlicher Übertrag (Normalfall)
- Übertragung bei Gläubiger-Identität möglich
- Entgeltlicher Übertrag (selten)
- Bleiben beim alten Broker
Anwendungsfall
- Unentgeltlicher Übertrag (Normalfall)
- Eigener Depotwechsel
- Entgeltlicher Übertrag (selten)
- Schenkung an Dritte (seltener)
Unterschied zwischen unentgeltlichem und entgeltlichem Depotübertrag (Stand: Juli 2026)
Häufige Fragen
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Innerhalb Deutschlands nein. Banken dürfen seit 2013 keine Gebühren für einen Depotübertrag verlangen. Bei Überträgen ins oder aus dem Ausland können allerdings Gebühren anfallen – bis zu 25 Euro pro übertragener Position sind möglich.
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In der Regel 2 bis 6 Wochen, abhängig von Anzahl der Positionen und Handelsplätzen. Bei komplexen Positionen (Auslandsaktien, Optionsscheine) oder hohem Antragsaufkommen (Jahresanfang, Sparplan-Aktionen) kann es länger dauern.
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Nein, wenn die Gläubiger-Identität gewahrt bleibt. Verlusttöpfe werden mit dem Übertrag weitergegeben. Nur bei Übertrag an andere Personen (Ehepartner, Kinder) bleiben sie beim alten Broker zurück.
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Sparpläne werden beim Übertrag nicht automatisch mitgenommen. Pausieren Sie sie vor dem Antrag, richten Sie sie nach Abschluss beim neuen Broker neu ein. Bruchstücke aus dem Sparplan müssen vorher verkauft werden, da sie nicht zwischen Instituten übertragbar sind.
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Ja, aber mit Vorsicht. Wegen FIFO gehen zuerst die ältesten Stücke mit den höchsten Kursgewinnen, was beim späteren Verkauf zu höherer Steuerlast führt. Oft ist es sauberer, komplett zu übertragen oder Altbestände über ein zweites Depot zu isolieren.
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Der Freistellungsauftrag beim alten Broker bleibt bis zur Kündigung aktiv. Damit der neue Broker den vollen Sparerpauschbetrag (1.000 Euro Ledige, 2.000 Euro Verheiratete) nutzen kann, den alten Auftrag aktiv kündigen und beim neuen Broker einen neuen stellen.
Fazit: Ein sauberer Übertrag spart bares Geld
Ein Depotwechsel ist ein Verwaltungsakt mit steuerlicher Tiefe. Wer die zehn Punkte dieser Checkliste beachtet, nimmt nicht nur die Wertpapiere, sondern auch alle steuerlichen Guthaben mit ins neue Depot – Verlusttöpfe, Anschaffungsdaten und anrechenbare Quellensteuer. Die Mühe lohnt sich: Ein günstigerer Broker spart je nach Anlegerverhalten 100 bis 500 Euro pro Jahr. Welche Anbieter aktuell besonders attraktiv sind, zeigt der Wertpapierdepot-Vergleich auf unserer Themenseite. Für die konkreten Konditionen empfehlen sich die Profilseiten zu FLATEX, Scalable Capital und S-Broker.
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Quellen
Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.
- § 20 EStG, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
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