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Depot-Kosten 2026: Wo Broker wirklich verdienen

Ordergebühren, Spreads, PFOF, Fremdwährungsumrechnung: Ein Blick hinter die Fassade scheinbar kostenloser Depots – und wie Anleger die echten Kosten erkennen.
Ratgeber
Von Ressort Finanzen 10 Min. Lesezeit Stand:
Bildschirm mit einer farbigen Prozessliste im Terminal
Foto: Lukas / Unsplash

Kostenlos ist nicht gleich kostenlos. Wer sich ein neues Depot zulegt, wird in der Werbung fast immer mit Aussagen wie "0 Euro Depotführung" oder "0 Euro Sparplan" konfrontiert. Das stimmt – und trotzdem ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Broker verdienen nicht ausschließlich mit Ordergebühren, sondern auf einer Reihe weiterer Ebenen, die für Privatanleger oft unsichtbar bleiben. Wer die echten Kosten seines Depots verstehen will, muss hinter die Fassade schauen.

Dieser Ratgeber erklärt alle Kostenkomponenten im Detail – von klassischen Ordergebühren über Spreads und Fremdwährungsumrechnung bis zur umstrittenen Payment-for-Order-Flow-Praxis. Ziel: Sie sollen am Ende in der Lage sein, die Gesamtkostenquote (TER des Brokers, sozusagen) fair zwischen Anbietern zu vergleichen.

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Ordergebühren: Der sichtbarste Kostenblock

Ordergebühren fallen bei jedem Kauf und Verkauf an. Die Bandbreite zwischen den Anbietern ist groß. Scalable Capital bietet im Free-Modell Orders ab 0,99 Euro an – günstigster Handelsplatz ist seit der Preisumstellung 2026 die Scalable-eigene Börse EIE mit maximal 0,99 Euro je Order, während gettex ab September 2026 1,99 Euro kostet. Im PRIME+-Modell für 4,99 Euro pro Monat handeln Kunden unbegrenzt zu 0 Euro Ordergebühr. FLATEX berechnet je nach Handelsplatz 5,90 Euro plus 0,01 Prozent vom Volumen. Der S-Broker arbeitet mit gestaffelten Tarifen ab 4,99 Euro plus 0,25 Prozent Handelsumsatz.

Für einen langfristigen ETF-Sparer mit einer monatlichen Sparplanrate ist dieser Posten weniger relevant, da Sparpläne bei fast allen großen Brokern gebührenfrei sind. Für aktive Trader, die zehn oder mehr Orders pro Monat platzieren, macht der Unterschied zwischen 1 Euro und 10 Euro pro Trade schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr aus. Eine einfache Faustregel: Bei mehr als 15 Trades pro Monat lohnt sich in der Regel ein Flat-Fee-Modell oder ein Neobroker.

Spreads: Der größte versteckte Kostenblock

Der Spread ist die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufskurs eines Wertpapiers. Wer zum Beispiel eine Aktie für 100,10 Euro kauft und gleichzeitig für 100,00 Euro verkaufen könnte, zahlt einen Spread von 10 Cent – also 0,1 Prozent. Das klingt wenig, summiert sich aber bei größeren Volumina und häufigem Handel beträchtlich. Besonders heikel: Spreads variieren stark zwischen Handelsplätzen und Tageszeiten.

Xetra, der elektronische Handelsplatz der Deutschen Börse, bietet bei liquiden Werten (DAX-Aktien, große ETFs) meist die engsten Spreads. Außerhalb der Xetra-Handelszeiten (9 bis 17:30 Uhr) sind die Spreads auf außerbörslichen Plattformen wie Gettex, Tradegate oder LS Exchange häufig deutlich breiter. Besonders in den Abendstunden oder am Wochenende können Spreads das Doppelte bis Dreifache der Xetra-Werte erreichen. Wer dort aus Bequemlichkeit nach Feierabend ordert, zahlt dauerhaft drauf.

Entscheidender Unterschied: Typischer Spread DAX-Aktien

Xetra (9–17:30 Uhr)
0,01–0,05 Prozent
Außerbörslich (Gettex, Tradegate)
0,05–0,15 Prozent

Spread große ETFs

Xetra (9–17:30 Uhr)
0,03–0,10 Prozent
Außerbörslich (Gettex, Tradegate)
0,10–0,30 Prozent

Handelszeiten

Xetra (9–17:30 Uhr)
Mo–Fr 9:00–17:30 Uhr
Außerbörslich (Gettex, Tradegate)
Tlw. 8:00–22:00, auch Wochenende

Entscheidender Unterschied: Ordergebühr (typisch)

Xetra (9–17:30 Uhr)
5–10 Euro + Handelsplatzentgelt
Außerbörslich (Gettex, Tradegate)
0–1 Euro, oft inkludiert

Handelsplatzvergleich: Spreads und Kosten (Stand: Juli 2026)

Payment for Order Flow: Warum manche Broker kostenlos sind

Payment for Order Flow, kurz PFOF, bedeutet, dass ein Handelsplatz dem Broker Geld zahlt, damit dieser Kundenorders dorthin weiterleitet. Viele Neobroker haben ihr Geschäftsmodell darauf aufgebaut: Der Kunde zahlt wenig oder gar keine Ordergebühr, dafür verdient der Broker an der Zahlung des Handelsplatzes. Der Nachteil für Anleger: Die Orders landen möglicherweise nicht am Handelsplatz mit dem besten Preis, sondern an dem, der am besten zahlt.

Die EU hat PFOF mit der MiFIR-Novelle verboten. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Praxis in der gesamten EU unzulässig. In der Folge haben Neobroker ihre Preismodelle umgebaut: Scalable Capital finanziert sich im Free-Modell nun über ein Market-Maker-Modell (der Broker verdient am Spread statt an Rückvergütungen) und verlangt je nach Handelsplatz 0,99 bis 1,99 Euro pro Trade, im PRIME+-Modell gilt eine monatliche Flatrate. Trade Republic leitet Orders seit Mitte 2026 nicht mehr fest an einen Handelsplatz, sondern per Best-Execution-Verfahren an wechselnde Börsen weiter. Für Anleger ist das insgesamt positiv, weil sich das Preisversprechen der Neobroker jetzt transparenter darstellt und die Ausführungsqualität steigt.

Fremdwährungsumrechnung: Der Kostenturbo bei US-Aktien

Wer US-Aktien, kanadische Titel oder Asien-Werte direkt über deren Heimatbörse kauft, muss zwangsläufig in der jeweiligen Landeswährung abrechnen. Die meisten deutschen Broker führen diese Umrechnung automatisch durch – und verdienen dabei mit. Die Aufschläge auf den Interbanken-Wechselkurs liegen zwischen 0,25 Prozent (sehr günstig, oft bei Neobrokern) und 1,5 Prozent (bei einigen Direktbanken). Auf eine Order über 10.000 Euro sind das bis zu 150 Euro Umrechnungskosten, die in der Orderabrechnung oft nicht separat ausgewiesen werden.

Viele Anleger umgehen das Thema, indem sie US-Aktien über einen deutschen Handelsplatz (Xetra, Frankfurt) handeln. Dort erfolgt die Abrechnung automatisch in Euro, und die Umrechnungskosten sind meist günstiger in den Spread eingepreist. Wer regelmäßig in US-Dollar handelt, sollte bei Brokern wie FLATEX auf ein separates Fremdwährungskonto achten – dort kann Cash zu günstigeren Konditionen zentral gehalten werden.

Depotführung, Negativzinsen und Kontoentgelte

Depotführungsgebühren sind bei fast allen Online-Brokern und Neobrokern abgeschafft. Wer bei einer Sparkasse oder Filialbank handelt, zahlt allerdings oft noch 10 bis 30 Euro pro Jahr für die reine Verwahrung. Bei einigen Direktbanken entfällt die Gebühr nur unter Bedingungen (regelmäßige Sparpläne, Mindestumsatz, jüngerer Kundenkreis). Negativzinsen auf das Verrechnungskonto sind spätestens seit 2023 Geschichte, können aber theoretisch zurückkehren.

Ein zunehmend relevanter Kostenblock sind Entgelte für Zusatzdienstleistungen: papierhafte Steuerbescheinigungen (5 bis 15 Euro pro Ausstellung), Jahresdepotauszug per Post, Orderänderungen am Telefon (bis zu 15 Euro) oder Tresorentgelte bei Edelmetalldepots. Wer konsequent digital arbeitet und keine telefonische Betreuung benötigt, spart hier bares Geld.

Steuerkosten: Was der Staat automatisch einzieht

Steuern sind keine Broker-Gebühr, reduzieren aber die Nettorendite. Deutsche Broker führen automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer ab. Effektive Gesamtbelastung: 26,38 Prozent ohne Kirchensteuer, 27,82 bzw. 27,99 Prozent mit Kirchensteuer – deutlich unter der pauschalen 28-Prozent-Rechnung, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe wirkt.

Bei ausländischen Dividenden kommt die Quellensteuer ins Spiel. US-Aktien unterliegen grundsätzlich 30 Prozent US-Quellensteuer – mit einem korrekt hinterlegten W-8BEN-Formular sinkt der Satz auf 15 Prozent. Diese 15 Prozent werden auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, sodass auf Bankebene nur noch 10 Prozent deutsche Steuer einbehalten werden. Wer US-Werte hält, sollte unbedingt prüfen, ob der Broker das W-8BEN korrekt hinterlegt hat – FLATEX stellt das Formular etwa im Formularcenter bereit.

Vorabpauschale: Der stille Kostenblock bei thesaurierenden ETFs

Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Anleger auch auf thesaurierende ETFs jährlich eine Vorabpauschale. Sie ist eine Mindestbesteuerung: Der Staat will nicht warten, bis Sie den Fonds in zwanzig Jahren verkaufen. Die Vorabpauschale wird im Januar jedes Jahres automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht – für jeden betroffenen Fonds einzeln. Wer seine Vorabpauschale nicht einplant, erlebt in manchen Jahren eine böse Überraschung auf dem Verrechnungskonto.

Gut zu wissen: Die Vorabpauschale wird später beim Verkauf gegen die tatsächliche Steuer verrechnet. Sie verschwindet also nicht, sondern wird nur zeitlich vorgezogen. In Jahren mit negativer Rendite oder sehr niedrigem Basiszins fällt sie gar nicht an. 2024 lag der Basiszins für die Vorabpauschale bei 2,29 Prozent, 2025 bei rund 2,53 Prozent. Für einen ETF-Sparer mit 50.000 Euro Bestand bedeutet das eine Vorab-Steuer von überschlägig 100 bis 200 Euro pro Jahr.

Häufige Fragen

Fazit: Gesamtkosten statt Werbeversprechen

Die echten Depotkosten setzen sich aus vielen kleinen Bausteinen zusammen. Wer nur auf die plakativen "0 Euro"-Werbung achtet, übersieht oft die entscheidenden Posten: Spreads, Fremdwährungsaufschläge und Handelsplatzentgelte. Eine realistische Gesamtkostenquote für einen durchschnittlichen ETF-Sparer liegt bei 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr auf das Depotvolumen – bei ungünstigen Brokern oder unklugem Handelsverhalten auch deutlich mehr. Im Vergleich mit den konkreten Broker-Profilen auf der Themenseite Wertpapierdepot-Vergleich lässt sich schnell einschätzen, welcher Anbieter zur eigenen Strategie passt – und wer am Ende des Jahres wirklich das günstigere Depot geführt hat.

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Diese Seiten vertiefen einzelne Aspekte und ordnen sie in den größeren Zusammenhang ein:

Quellen

Alle Paragraphen wurden am 24.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen. § 63 Absatz 7 WpHG ist der Hebel, mit dem Sie die vollständige Kostenaufstellung von Ihrem Broker verlangen können.

  1. § 63 WpHG – Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung (Absatz 7: Information über alle Kosten und Nebenkosten), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 70 WpHG – Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026
  3. § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026
  4. § 43a EStG – Bemessung der Kapitalertragsteuer, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026

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