Reiseimpfungen bei der Knappschaft: volle Kostenübernahme
Eine gut geplante Reise beginnt mit dem richtigen Impfschutz. Reiseimpfungen schützen vor Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Typhus oder Gelbfieber und können je nach Reiseziel mehrere hundert Euro kosten. Für gesetzlich Versicherte sind Impfungen für private Auslandsreisen keine Pflichtleistung nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), sondern eine freiwillige Satzungsleistung der Krankenkasse.
Die Knappschaft übernimmt für ihre Versicherten die vollen Kosten aller Reiseimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden. Damit müssen Versicherte bei der Reisevorbereitung nicht mit hohen Eigenkosten rechnen.
Welche Reiseimpfungen werden übernommen?
Die Knappschaft orientiert sich an den Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Reiseland. Zu den gängigen Reiseimpfungen zählen unter anderem:
- Hepatitis A: Empfohlen für nahezu alle Reiseziele außerhalb Westeuropas, Nordamerikas und Australiens.
- Hepatitis B: Empfohlen bei längeren Aufenthalten oder engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
- Typhus: Relevant bei Reisen in Regionen mit eingeschränkter Lebensmittelhygiene.
- Gelbfieber: Für viele afrikanische und südamerikanische Länder vorgeschrieben; nur in autorisierten Impfstellen möglich.
- Tollwut: Empfohlen bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten.
Welche Impfungen für Ihr konkretes Reiseziel empfohlen werden, klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner. Aktuelle Länderhinweise finden Sie zudem beim Auswärtigen Amt.
Ablauf: So funktioniert die Erstattung
Lassen Sie sich zunächst reisemedizinisch beraten, welche Impfungen für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Nach der Impfung erhalten Sie eine Rechnung sowie den Nachweis über den verwendeten Impfstoff. Diese Unterlagen reichen Sie bei der Knappschaft zur Erstattung ein.
Da die Knappschaft die vollen Kosten der empfohlenen Reiseimpfungen übernimmt, entsteht Versicherten in der Regel kein Eigenanteil. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung das Impfdatum, die Art der Impfung und die Kosten hervorgehen. Bei Unsicherheiten über die Erstattungsfähigkeit einzelner Impfungen klären Sie die Details am besten vorab mit dem Kundenservice der Knappschaft.
Häufige Fragen
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Die Knappschaft übernimmt die vollen Kosten aller Reiseimpfungen, die von der STIKO und dem Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden.
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Da die Knappschaft die vollen Kosten der empfohlenen Reiseimpfungen übernimmt, entsteht in der Regel kein Eigenanteil. Klären Sie einzelne Impfungen im Zweifel vorab mit der Kasse.
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Die Satzungsleistung gilt für private Auslandsreisen. Bei beruflich veranlassten Reisen trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für notwendige Impfungen.
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Sie bezahlen Impfung und Impfstoff zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der Knappschaft zur Erstattung ein. Bei Fragen hilft der Kundenservice weiter.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Knappschaft (Stand: Juli 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der Knappschaft. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.
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