Bahn-BKK: Hautkrebsvorsorge auf einen Blick
- Alter: 15 bis 34 Jahre als Zusatzangebot; ab 35 gesetzlicher Anspruch.
- Voraussetzungen: Unter 35 muss die Dermatologiepraxis am Bahn-BKK-Vertrag teilnehmen.
- Intervall: Alle zwei Jahre.
- Abrechnung: Bei teilnehmender Praxis kostenfrei über die Gesundheitskarte. Für privat durchgeführte Screenings ab 35 sieht die Kasse keine Kostenerstattung vor.
Eigene Quellenprüfung 2026
Die Bahn-BKK nennt ab 15 Jahren, einen Zwei-Jahres-Abstand und teilnehmende Dermatologen.1 Ihr Zusatzbeitrag beträgt 2026 laut offizieller Beitragsübersicht 3,65 Prozent.2 Entscheidend ist für jüngere Versicherte die Vertragsteilnahme der Praxis, nicht allein das Alter.
So nutzen Sie die Leistung
- In der Arzt-Umkreissuche der Bahn-BKK eine teilnehmende dermatologische Praxis für 15- bis 34-Jährige suchen.
- Beim Termin die Bahn-BKK-Gesundheitskarte vorlegen und die Vertragsabrechnung bestätigen lassen.
- Bei einer zusätzlichen privat angebotenen Leistung vorab nach Kosten und medizinischer Notwendigkeit fragen.
Was gilt für die Dermatoskopie?
Die Bahn-BKK nennt die Auflichtmikroskopie bei medizinischer Notwendigkeit im Untersuchungsumfang; ab 35 wird sie auf der Leistungsseite ausdrücklich aufgeführt.1 Auch im gesetzlichen EBM ist sie fakultativ enthalten.3
Weiterlesen im Thema
- Hautkrebsvorsorge: gesetzliche Leistung und Extras
- Anbieter im Überblick
- Hautkrebsscreening unter 35: Kassenangebote und Bedingungen
Quellen und Datenstand
Eigene Auswertung der verlinkten Originalquellen, Abgleich am 27.09.2026. Regionale Verträge und Satzungen können sich ändern.
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Hautkrebs-Screening für alle ab 15 Jahre, BAHN-BKK, Abschnitt „Hautkrebs-Screening“, Absatz „Bereits für alle ab 15 Jahren“, abgerufen am 27.09.2026
Deshalb können bei uns alle Versicherten ab 15 Jahre alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorge durchführen lassen.
Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2 -
Satzung der BAHN-BKK, § 12 Kassenindividueller Beitragssatz, BAHN-BKK, Fassung einschließlich Nachtrag 115, gültig ab 01.01.2026, § 12 Kassenindividueller Beitragssatz, Satz 2, abgerufen am 27.09.2026
Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,65 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.
Zur Fundstelle 1 -
Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2026, GOP 01745/01746, Kassenärztliche Bundesvereinigung, GOP 01745, S. 102 (Stand 2/2026), abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition 01745.
Zur Fundstelle 1