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IKK classic: Künstliche Befruchtung

Die IKK classic ist mit rund 3,2 Millionen Versicherten die größte Innungskrankenkasse Deutschlands. Bei der Kinderwunschbehandlung geht sie über den gesetzlichen Mindestanspruch nach § 27a SGB V hinaus: Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen 50 Prozent gewährt die IKK classic verheirateten Paaren eine freiwillige Satzungsleistung von bis zu 500 Euro je Versuch (maximal 1.500 Euro), wenn beide Partner bei der IKK classic versichert sind. Ist nur ein Partner Mitglied, beträgt der zusätzliche Zuschuss bis zu 250 Euro je Versuch. Wie beim gesetzlichen Anspruch ist die Ehe Voraussetzung.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Zuschuss über die gesetzlichen 50 Prozent hinaus

Zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch von 50 Prozent nach § 27a SGB V zahlt die IKK classic eine freiwillige Satzungsleistung auf den Eigenanteil.

Bis zu 1.500 Euro zusätzlich

Sind beide Partner bei der IKK classic versichert, gibt es bis zu 500 Euro je Versuch - über drei Versuche also bis zu 1.500 Euro.

Auch bei nur einem versicherten Partner

Ist nur ein Partner bei der IKK classic versichert, beträgt der zusätzliche Zuschuss bis zu 250 Euro je Versuch.

Persönliche Begleitung

Als größte Innungskrankenkasse begleitet die IKK classic Versicherte mit persönlicher Beratung durch den Antragsprozess.

Kinderwunschbehandlung bei der IKK classic: mehr als der gesetzliche Anspruch

Der gesetzliche Anspruch bei künstlicher Befruchtung ist in § 27a SGB V geregelt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der Kosten für bis zu drei Behandlungsversuche einer medizinisch notwendigen Kinderwunschbehandlung, etwa per In-vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Den verbleibenden Eigenanteil tragen die Paare grundsätzlich selbst.

Die IKK classic geht darüber hinaus: Über eine freiwillige Satzungsleistung (freiwillige Zusatzleistung der Kasse) beteiligt sie sich zusätzlich am Eigenanteil verheirateter Paare. Sind beide Ehepartner bei der IKK classic versichert, erstattet die Kasse bis zu 500 Euro je Versuch - bei den drei gesetzlich vorgesehenen IVF- oder ICSI-Versuchen also maximal 1.500 Euro. Ist nur einer der beiden Partner bei der IKK classic versichert, beträgt der zusätzliche Zuschuss bis zu 250 Euro je Versuch.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Für den gesetzlichen Anspruch nach § 27a SGB V gelten bundeseinheitliche Voraussetzungen: Das Paar muss verheiratet sein, und es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein und von einem zugelassenen Kinderwunschzentrum durchgeführt werden. Vor Behandlungsbeginn ist ein Behandlungsplan einzureichen, den die Kasse genehmigen muss. Für die Altersgrenzen gilt: Frauen müssen zwischen 25 und 40 Jahre, Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.

Für die zusätzliche Satzungsleistung der IKK classic ist entscheidend, ob einer oder beide Partner bei der IKK classic versichert sind - davon hängt die Höhe des zusätzlichen Zuschusses ab. Klären Sie die konkreten aktuellen Voraussetzungen vor Behandlungsbeginn mit der IKK classic, damit dem zusätzlichen Zuschuss nichts im Wege steht.

So beantragen Sie die Leistung

Der Weg zur Kostenübernahme beginnt mit einem Besuch im Kinderwunschzentrum. Dort wird nach der Diagnostik ein individueller Behandlungsplan erstellt. Diesen reichen Sie zusammen mit dem Antrag bei der IKK classic ein. Nach Prüfung informiert die Kasse Sie über die Genehmigung. Nehmen Sie am besten schon vor dem ersten Termin Kontakt mit der IKK classic auf, um vorab zu klären, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Prozess im Detail abläuft.

Häufige Fragen

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der IKK classic (Stand: August 2026). Der gesetzliche Anspruch richtet sich nach § 27a SGB V; die zusätzliche Satzungsleistung kann sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der IKK classic. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.

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Wie wir erheben und wann wir veröffentlichen

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der IKK classic, IKK classic, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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