Kinderwunschbehandlung bei der DAK-Gesundheit
Die DAK-Gesundheit unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs nach § 27a SGB V. Übernommen werden 50 Prozent der genehmigten Kosten für Maßnahmen wie IVF, ICSI und Insemination - für die gesetzlich vorgesehene Zahl an Versuchen (bei IVF und ICSI in der Regel bis zu drei). Die verbleibenden 50 Prozent tragen die Versicherten selbst.
Eine freiwillige Satzungsmehrleistung, die den Eigenanteil über den gesetzlichen Anteil hinaus aufstockt, bietet die DAK-Gesundheit nach aktuellem Stand (Juli 2026) nicht an. Frühere Werbeaussagen zu einer vollständigen Kostenübernahme gelten nicht mehr. Da Kinderwunschbehandlungen mit mehreren Tausend Euro je Zyklus zu Buche schlagen, lohnt sich ein Vergleich: Einige Krankenkassen gewähren freiwillige Zuschüsse über die 50 Prozent hinaus, und viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die DAK-Gesundheit richtet sich nach dem gesetzlichen Rahmen des § 27a SGB V: Die Frau muss zwischen 25 und 40, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt sein. Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet, die Behandlung muss medizinisch indiziert sein und in einem zugelassenen Kinderwunschzentrum durchgeführt werden. Ein Behandlungsplan muss vor Behandlungsbeginn bei der DAK eingereicht und genehmigt werden.
Der gesetzliche Anspruch setzt eine bestehende Ehe voraus. Ob und in welchem Umfang die DAK darüber hinausgehende Regelungen vorsieht, sollte direkt mit der Kasse geklärt werden, da sich Satzungsbestimmungen ändern können. Die DAK empfiehlt eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um alle Fragen vor Behandlungsbeginn zu klären.
Beratung und Service
Die DAK-Gesundheit legt großen Wert auf Beratungsqualität. Für Versicherte mit Kinderwunsch steht eine spezialisierte Hotline zur Verfügung, über die fachkundige Berater Fragen zur Kostenübernahme, zum Antragsverfahren und zu den Behandlungsverfahren beantworten. Auch über die DAK-App lassen sich Anträge einreichen und der Bearbeitungsstatus verfolgen.
Mit über 5 Millionen Versicherten gehört die DAK zu den größten Kassen Deutschlands und verfügt über ein breites Netz an Geschäftsstellen für die persönliche Beratung. Wer eine Kinderwunschbehandlung plant, sollte mehrere Kassen vergleichen - neben der Höhe einer möglichen Kostenbeteiligung zählen dabei auch Beratung, Service und die weiteren Leistungen.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: Juli 2026). Maßgeblich ist der gesetzliche Anspruch nach § 27a SGB V; Satzungsregelungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der DAK-Gesundheit.
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