Professionelle Zahnreinigung bei der IKK classic
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt Zahnbeläge und Verfärbungen an Stellen, die durch die tägliche Zahnpflege nur schwer erreichbar sind. Sie gilt als sinnvolle Ergänzung zur Vorbeugung von Karies und Parodontitis. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt die PZR nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) - die IKK classic unterstützt sie jedoch als freiwillige Zusatzleistung.
Versicherte der IKK classic haben zwei Möglichkeiten: Zum einen beteiligt sich die Kasse als Satzungsleistung mit bis zu 40 Euro im Jahr an den Kosten einer PZR. Zum anderen können Versicherte über das Zahnärztenetzwerk DentNet einmal pro Jahr eine kostenlose professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Zuschuss oder kostenlose PZR im DentNet?
Der Satzungszuschuss von bis zu 40 Euro im Jahr lässt sich grundsätzlich bei einer PZR in Ihrer gewohnten Zahnarztpraxis einsetzen. Sie zahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der IKK classic ein.
Alternativ bietet die IKK classic über das Partnernetzwerk DentNet einmal jährlich eine kostenlose professionelle Zahnreinigung an. Voraussetzung ist, dass Sie eine an DentNet teilnehmende Zahnarztpraxis aufsuchen. Ob eine Praxis in Ihrer Nähe teilnimmt, erfahren Sie bei der IKK classic oder über die DentNet-Suche. Welcher Weg für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrer Zahnarztwahl ab.
Ablauf: So nutzen Sie die Leistung
Für den Satzungszuschuss reichen Sie die Rechnung Ihrer PZR bei der IKK classic ein; erstattet werden bis zu 40 Euro im Jahr. Für die kostenlose PZR im DentNet vereinbaren Sie einen Termin in einer teilnehmenden Praxis. Klären Sie den für Sie passenden Weg am besten vorab mit dem Kundenservice der IKK classic.
Häufige Fragen
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Als Satzungsleistung beteiligt sich die IKK classic mit bis zu 40 Euro pro Jahr an einer professionellen Zahnreinigung.
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Ja. Über das Zahnärztenetzwerk DentNet können Versicherte einmal jährlich eine kostenlose professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen, sofern die Zahnarztpraxis daran teilnimmt.
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Der Zuschuss und die kostenlose PZR im DentNet sind zwei getrennte Wege. Welcher für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Zahnarztwahl ab. Details klären Sie am besten direkt mit der IKK classic.
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Der Satzungszuschuss von bis zu 40 Euro gilt pro Jahr; die kostenlose PZR im DentNet ist einmal jährlich möglich.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der IKK classic (Stand: Juli 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der IKK classic. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.
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