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IKK classic: Professionelle Zahnreinigung

Die IKK classic ist mit rund 3,2 Millionen Versicherten die größte Innungskrankenkasse Deutschlands. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört nicht zum gesetzlichen Pflichtkatalog, wird von der IKK classic aber gleich auf zwei Wegen unterstützt: über einen Satzungszuschuss von bis zu 40 Euro im Jahr sowie über eine kostenlose PZR pro Jahr im Zahnärztenetzwerk DentNet.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Bis zu 40 Euro Zuschuss pro Jahr

Die IKK classic beteiligt sich als Satzungsleistung mit bis zu 40 Euro jährlich an einer professionellen Zahnreinigung.

Kostenlose PZR über DentNet

Im Zahnärztenetzwerk DentNet können Versicherte einmal jährlich eine kostenlose professionelle Zahnreinigung erhalten.

Zwei Wege zur Auswahl

Versicherte können je nach Zahnarzt zwischen dem Zuschuss und der kostenlosen PZR im DentNet wählen.

Bundesweit einheitliche Regelung

Als bundesweit tätige Innungskrankenkasse wendet die IKK classic ihre PZR-Leistung nach einheitlichen Vorgaben an.

Professionelle Zahnreinigung bei der IKK classic

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt Zahnbeläge und Verfärbungen an Stellen, die durch die tägliche Zahnpflege nur schwer erreichbar sind. Sie gilt als sinnvolle Ergänzung zur Vorbeugung von Karies und Parodontitis. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt die PZR nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) - die IKK classic unterstützt sie jedoch als freiwillige Zusatzleistung.

Versicherte der IKK classic haben zwei Möglichkeiten: Zum einen beteiligt sich die Kasse als Satzungsleistung mit bis zu 40 Euro im Jahr an den Kosten einer PZR. Zum anderen können Versicherte über das Zahnärztenetzwerk DentNet einmal pro Jahr eine kostenlose professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.

Zuschuss oder kostenlose PZR im DentNet?

Der Satzungszuschuss von bis zu 40 Euro im Jahr lässt sich grundsätzlich bei einer PZR in Ihrer gewohnten Zahnarztpraxis einsetzen. Sie zahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der IKK classic ein.

Alternativ bietet die IKK classic über das Partnernetzwerk DentNet einmal jährlich eine kostenlose professionelle Zahnreinigung an. Voraussetzung ist, dass Sie eine an DentNet teilnehmende Zahnarztpraxis aufsuchen. Ob eine Praxis in Ihrer Nähe teilnimmt, erfahren Sie bei der IKK classic oder über die DentNet-Suche. Welcher Weg für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrer Zahnarztwahl ab.

Ablauf: So nutzen Sie die Leistung

Für den Satzungszuschuss reichen Sie die Rechnung Ihrer PZR bei der IKK classic ein; erstattet werden bis zu 40 Euro im Jahr. Für die kostenlose PZR im DentNet vereinbaren Sie einen Termin in einer teilnehmenden Praxis. Klären Sie den für Sie passenden Weg am besten vorab mit dem Kundenservice der IKK classic.

Häufige Fragen

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der IKK classic (Stand: Juli 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der IKK classic. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.

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Wie wir erheben und wann wir veröffentlichen

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der IKK classic, IKK classic, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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