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DAK Gesundheit: Professionelle Zahnreinigung

Die DAK-Gesundheit ist mit rund 5,5 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen Deutschlands. Für die professionelle Zahnreinigung bietet die DAK einen Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Jahr (2 x 30 Euro). Besonders interessant: In Kombination mit dem DAK AktivBonus lässt sich die effektive Erstattung deutlich steigern, da regelmäßige Zahnvorsorge mit zusätzlichen Geldprämien belohnt wird.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Bis zu 60 Euro PZR-Zuschuss pro Jahr

Die DAK erstattet bis zu 30 Euro pro Sitzung, maximal zweimal jährlich. Der Zuschuss ist eine direkte Satzungsleistung ohne komplizierte Voraussetzungen.

DAK AktivBonus ergänzt PZR

Über den DAK AktivBonus sammeln Sie Punkte für Zahnvorsorge und andere Gesundheitsmaßnahmen - die Bonusprämie ergänzt den PZR-Zuschuss effektiv.

Digitale Einreichung per DAK-App

Reichen Sie Ihre PZR-Rechnung bequem über die DAK-App ein. Foto der Rechnung hochladen genügt - die Erstattung erfolgt innerhalb weniger Werktage.

Bundesweit einheitliche Konditionen

Als bundesweite Ersatzkasse bietet die DAK überall die gleichen PZR-Leistungen - unabhängig von Ihrem Wohnort oder Ihrer Region.

PZR-Zuschuss der DAK-Gesundheit

Die DAK-Gesundheit bezuschusst die professionelle Zahnreinigung als Satzungsleistung gemäß § 11 Abs. 6 SGB V mit bis zu 30 Euro pro Behandlung. Bei maximal zwei geförderten Sitzungen pro Kalenderjahr ergibt sich ein Jahreshöchstbetrag von 60 Euro.

Im Vergleich der großen Ersatzkassen liegt der DAK-Zuschuss im moderaten Bereich: Die BARMER bietet bis zu 100 Euro, die TK bis zu 80 Euro pro Jahr. Allerdings gleicht die DAK diesen Unterschied teilweise durch den besonders attraktiven AktivBonus aus, der die effektive Erstattung deutlich steigern kann.

Bei durchschnittlichen PZR-Kosten von 80 bis 150 Euro pro Sitzung (Stand 2026) deckt der DAK-Zuschuss von 30 Euro je nach Praxis zwischen einem Fünftel und einem Drittel der Kosten. Bei zwei Sitzungen pro Jahr sparen DAK-Versicherte 60 Euro - plus die zusätzliche Bonusprämie aus dem AktivBonus.

Die Voraussetzungen sind unkompliziert: Eine GOZ-konforme Rechnung von einem zugelassenen Zahnarzt genügt. Eine Vorabgenehmigung ist nicht erforderlich.

DAK-Gesundheitskonto und Zahnreinigung

Neben dem direkten PZR-Zuschuss bietet die DAK-Gesundheit weitere Satzungsleistungen im Bereich Zahngesundheit. Das Gesundheitsangebot der DAK umfasst verschiedene Präventionsleistungen, die sich sinnvoll mit der professionellen Zahnreinigung kombinieren lassen.

Für DAK-Versicherte ist besonders relevant: Die jährliche Zahnsteinentfernung (1x pro Kalenderjahr) ist als Pflichtleistung gemäß § 28 Abs. 2 SGB V ohnehin kostenfrei. Lassen Sie diese Leistung idealerweise zusammen mit der PZR in einem Termin durchführen. Der Zahnarzt rechnet die Zahnsteinentfernung direkt über Ihre Versichertenkarte ab, während die PZR privat in Rechnung gestellt wird. So sparen Sie einen separaten Termin und die PZR-Rechnung fällt geringer aus.

Darüber hinaus profitieren DAK-Versicherte von der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT), die seit der PAR-Richtlinie (§ 22a SGB V) als Pflichtleistung gilt - allerdings nur nach einer abgeschlossenen systematischen Parodontitis-Behandlung. Die präventive PZR vor einer Parodontitis-Erkrankung bleibt Satzungsleistung und wird über den genannten Zuschuss abgedeckt.

PZR-Rechnung bei der DAK einreichen

Die Einreichung Ihrer PZR-Rechnung bei der DAK ist auf drei Wegen möglich:

  1. DAK-App (schnellster Weg): Fotografieren Sie die Rechnung direkt in der App unter „Rechnung einreichen". Die automatische Texterkennung erfasst die relevanten Daten. Bearbeitungszeit: in der Regel fünf bis zehn Werktage.
  2. Online-Portal „Meine DAK": Loggen Sie sich unter dak.de ein und laden Sie die Rechnung als PDF oder Foto hoch.
  3. Per Post: Senden Sie die Originalrechnung an Ihre zuständige DAK-Geschäftsstelle.

Wichtig für die Rechnung: Achten Sie darauf, dass die GOZ-Ziffer 1040 (professionelle Zahnreinigung), der Steigerungsfaktor, das Behandlungsdatum und die Gesamtsumme klar aufgeführt sind. Die DAK prüft die Rechnung auf GOZ-Konformität und überweist den Zuschuss von bis zu 30 Euro auf Ihr Konto.

Tipp: Reichen Sie die Rechnung zeitnah ein - idealerweise innerhalb weniger Wochen nach der Behandlung. So behalten Sie den Überblick über Ihre bereits genutzten Zuschüsse im laufenden Kalenderjahr.

DAK AktivBonus: PZR als Bonusleistung

Der DAK AktivBonus ist das Bonusprogramm der DAK-Gesundheit und bietet eine wertvolle Ergänzung zum direkten PZR-Zuschuss. Das Prinzip: Für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitsbewusstes Verhalten sammeln Sie Punkte, die als Geldprämie ausgezahlt werden.

So profitieren Sie als PZR-Nutzer vom AktivBonus:

  • Zahnärztliche Vorsorge: Die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt bringt Bonuspunkte.
  • Professionelle Zahnreinigung: Die PZR kann als Vorsorgemaßnahme im AktivBonus angerechnet werden.
  • Weitere Gesundheitsmaßnahmen: Impfungen, Gesundheits-Check-up, Krebsvorsorge und Sportaktivitäten ergänzen Ihr Punktekonto.

In der Praxis bedeutet das: Neben dem direkten PZR-Zuschuss von 60 Euro können Sie über den AktivBonus eine zusätzliche Geldprämie erhalten. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Gesamtzahl Ihrer Vorsorgeleistungen ab. Für Versicherte, die regelmäßig Vorsorge betreiben, kann die effektive PZR-Erstattung so spürbar über die 60 Euro hinausgehen.

Beachten Sie: Um den AktivBonus in vollem Umfang zu nutzen, müssen Sie Ihre Vorsorgeleistungen aktiv im Bonusprogramm dokumentieren - entweder über die DAK-App oder per Teilnahmekarte. Lassen Sie sich die PZR und den Zahnarztbesuch vom Zahnarzt bestätigen.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: April 2026). Die professionelle Zahnreinigung ist eine Satzungsleistung gemäß § 11 Abs. 6 SGB V - die Konditionen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Leistungen direkt bei der DAK-Gesundheit. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.

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Wie wir erheben und wann wir veröffentlichen

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzungen und Bekanntmachungen der DAK-Gesundheit, DAK-Gesundheit, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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