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BKK Faber-Castell: Professionelle Zahnreinigung

Die BKK Faber-Castell gehört mit ihrem PZR-Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Jahr zu den großzügigsten Krankenkassen im gesamten GKV-Markt. Die Betriebskrankenkasse mit rund 113.000 Versicherten (Stand: Juli 2026) überzeugt durch überdurchschnittliche Satzungsleistungen und ein attraktives Gesundheitskonto; wählbar ist sie laut Satzung für gesetzlich Versicherte, die im Freistaat Bayern wohnen oder arbeiten. Wer regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung durchführen lässt, kann bei der BKK Faber-Castell einen erheblichen Teil der Kosten erstattet bekommen - deutlich mehr als bei den meisten Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

150 Euro PZR-Zuschuss - Spitzenreiter

Mit bis zu 75 Euro pro Sitzung bei zwei Sitzungen jährlich bietet die BKK Faber-Castell einen der höchsten PZR-Zuschüsse im gesamten GKV-Markt.

Gesundheitskonto inklusive

Die BKK Faber-Castell stellt ein Gesundheitskonto bereit, über das neben PZR auch weitere Präventionsleistungen wie Osteopathie oder Reiseimpfungen bezuschusst werden.

Bundesweit geöffnet

Trotz des Namens steht die BKK Faber-Castell allen gesetzlich Versicherten in Deutschland offen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.

Überdurchschnittliche Satzungsleistungen

Die BKK Faber-Castell positioniert sich bewusst mit starken Zusatzleistungen. Neben PZR profitieren Versicherte von erweiterten Vorsorgeangeboten und Zuschüssen.

PZR-Leistung der BKK Faber-Castell: Bis zu 150 Euro pro Jahr

Die BKK Faber-Castell bezuschusst die professionelle Zahnreinigung als Satzungsleistung gemäß § 11 Abs. 6 SGB V mit bis zu 75 Euro pro Sitzung bei maximal zwei Sitzungen pro Kalenderjahr. Das ergibt einen Gesamtzuschuss von bis zu 150 Euro jährlich - einer der höchsten Werte im gesamten GKV-Markt.

Um die Dimension einzuordnen: Die Techniker Krankenkasse zahlt bis zu 80 Euro, die Barmer bis zu 100 Euro und die DAK-Gesundheit lediglich bis zu 60 Euro pro Jahr. Mit 150 Euro liegt die BKK Faber-Castell nahezu doppelt so hoch wie der Branchendurchschnitt. Bei typischen PZR-Kosten von 80 bis 150 Euro pro Sitzung kann der Zuschuss die Behandlung vollständig oder nahezu vollständig abdecken.

Für Versicherte, die zweimal jährlich eine PZR wahrnehmen und beispielsweise 100 Euro pro Sitzung zahlen, übernimmt die BKK Faber-Castell mit 150 Euro drei Viertel der Gesamtkosten von 200 Euro. Bei günstigeren Zahnarztpraxen im ländlichen Raum (60 bis 80 Euro pro Sitzung) kann der Zuschuss sogar die vollständigen Kosten abdecken.

Gesundheitskonto: PZR-Kosten und mehr erstatten lassen

Ein besonderes Merkmal der BKK Faber-Castell ist das Gesundheitskonto. Dieses Budget stellt die Kasse ihren Versicherten für verschiedene Präventions- und Zusatzleistungen zur Verfügung. Die professionelle Zahnreinigung ist eine der Leistungen, die über das Gesundheitskonto abgerechnet werden können.

Das Gesundheitskonto umfasst je nach Satzung unter anderem:

  • Professionelle Zahnreinigung: Bis zu 150 Euro pro Jahr
  • Osteopathie: Zuschüsse für osteopathische Behandlungen
  • Reiseimpfungen: Erstattung empfohlener Reiseschutzimpfungen
  • Naturheilverfahren: Zuschüsse für ausgewählte alternative Heilmethoden

Für Versicherte, die mehrere Präventionsleistungen in Anspruch nehmen, bietet das Gesundheitskonto einen erheblichen Mehrwert. Prüfen Sie bei der BKK Faber-Castell, ob PZR und andere Leistungen aus dem gleichen Budget oder aus separaten Töpfen finanziert werden - dies kann die tatsächliche Erstattungshöhe beeinflussen.

PZR-Rechnung einreichen bei der BKK Faber-Castell

Die Erstattung des PZR-Zuschusses funktioniert bei der BKK Faber-Castell unkompliziert:

  1. PZR durchführen lassen: Vereinbaren Sie einen Termin bei einem zugelassenen Zahnarzt Ihrer Wahl. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich.
  2. Rechnung bezahlen: Zahlen Sie die PZR-Rechnung zunächst selbst. Achten Sie darauf, dass die Rechnung GOZ-konform ist und die Ziffern 1040 (professionelle Zahnreinigung) korrekt aufführt.
  3. Rechnung einreichen: Senden Sie die Originalrechnung an die BKK Faber-Castell - per Post oder über das Online-Portal. Geben Sie Ihre Versichertennummer und Bankverbindung an.
  4. Erstattung erhalten: Die BKK Faber-Castell prüft die Rechnung und überweist den Zuschuss (bis zu 75 Euro) in der Regel innerhalb weniger Werktage auf Ihr Konto.

Tipp: Reichen Sie die Rechnung zeitnah ein. Planen Sie Ihre beiden PZR-Termine im Abstand von sechs Monaten, um den vollen Zuschuss von 150 Euro auszuschöpfen. Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) empfiehlt ohnehin eine PZR ein- bis zweimal jährlich.

Weitere Zahnleistungen der BKK Faber-Castell

Neben dem großzügigen PZR-Zuschuss bietet die BKK Faber-Castell weitere Leistungen rund um die Zahngesundheit:

  • Zahnsteinentfernung: Die jährliche Zahnsteinentfernung ist wie bei allen gesetzlichen Kassen eine Pflichtleistung (§ 28 Abs. 2 SGB V) und wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.
  • Bonusheft: Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss beim Zahnersatz - nach fünf Jahren um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent (§ 55 Abs. 1 SGB V).
  • Parodontitis-Behandlung: Die systematische PAR-Behandlung einschließlich der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) ist seit Juli 2021 Pflichtleistung (§ 22a SGB V).

Für Versicherte, die umfassende Zahnvorsorge wünschen, kombiniert die BKK Faber-Castell den Spitzen-PZR-Zuschuss mit einem starken Gesamtpaket. Bei durchschnittlichen PZR-Kosten von 200 bis 300 Euro pro Jahr (zwei Sitzungen) spart der Zuschuss von 150 Euro einen erheblichen Eigenanteil.

Ein Kassenwechsel zur BKK Faber-Castell ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist bei Ihrer aktuellen Kasse beträgt zwei Monate zum Monatsende (§ 175 Abs. 4 SGB V). Vergleichen Sie neben der PZR auch den Zusatzbeitrag und weitere Satzungsleistungen wie Osteopathie, Reiseimpfungen und Naturheilverfahren.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: April 2026). Die professionelle Zahnreinigung ist eine Satzungsleistung - die konkreten Konditionen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Leistungen direkt bei der BKK Faber-Castell. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse oder Ihren Zahnarzt.

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Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der BKK Faber-Castell & Partner, BKK Faber-Castell & Partner, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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