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AOK: Professionelle Zahnreinigung

Der PZR-Zuschuss hängt von der regionalen AOK ab. Bayern erstattet ab 15 Jahren zweimal jährlich bis zu 50 Euro; Baden-Württemberg berücksichtigt die PZR im Bonusprogramm.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

AOK Bayern

Ab 15 Jahren zweimal im Kalenderjahr bis zu 50 Euro beim Vertragszahnarzt.

AOK Baden-Württemberg

15 Euro über das Bonusprogramm; keine bundesweite AOK-Pauschale.

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Maßgeblich sind Ihre AOK, deren Bedingungen und der konkrete Leistungsweg.

Wie viel zahlt die AOK Bayern zur PZR?

  • Versicherte ab 15 Jahren erhalten zweimal pro Kalenderjahr bis zu 50 Euro.
  • Die Behandlung muss bei einem zugelassenen Vertragszahnarzt stattfinden. Rechnung anschließend bei der AOK Bayern einreichen.
  • Verbleibende Kosten selbst tragen. Grundlage: AOK-Gesundheitsvorteil Bayern.

Was gilt bei der AOK Baden-Württemberg?

  • Die AOK Baden-Württemberg nennt für die professionelle Zahnreinigung 15 Euro im Bonusprogramm.
  • Das setzt die Teilnahme und den passenden Nachweis voraus; es ist ein anderer Leistungsweg als der direkte Bayern-Zuschuss. PZR bei der AOK Baden-Württemberg.

Kann ich diese Beträge auf andere AOKs übertragen?

  • Nein. Die AOKs sind eigenständige Krankenkassen mit regionalen Satzungen und Bonusprogrammen.
  • Für eine andere AOK deren aktuelle PZR-Leistung prüfen: Alter, Häufigkeit, Höchstbetrag, Vertragszahnarzt und erforderliche Belege.
  • Die Wahlberechtigung hängt unter anderem vom Wohn- oder Beschäftigungsort ab. Einzelheiten: § 173 SGB V.

Was sollte vor dem Termin feststehen?

Quellen und Leistungsstand

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. AOK-Gesundheitsvorteil Bayern, AOK, abgerufen am 13.10.2026
  2. PZR bei der AOK Baden-Württemberg, AOK, abgerufen am 13.10.2026
  3. § 173 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026

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