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SBK: Osteopathie

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit rund 1,0 Millionen Versicherten. Osteopathie gehört nicht zum gesetzlichen Pflichtkatalog, wird von der SBK jedoch als freiwillige Satzungsleistung (freiwillige Zusatzleistung der Kasse) bezuschusst. Die SBK erstattet bis zu 30 Euro je Sitzung für bis zu sechs Behandlungen im Jahr - also bis zu 180 Euro jährlich. Vorausgesetzt wird ein qualifizierter Osteopath.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Sechs Sitzungen im Jahr

Die SBK bezuschusst bis zu sechs osteopathische Behandlungen pro Jahr - mehr als viele andere gesetzliche Krankenkassen.

Bis zu 180 Euro pro Jahr

Bei bis zu 30 Euro je Sitzung und sechs Sitzungen summiert sich der Zuschuss auf bis zu 180 Euro im Jahr.

Bundesweit einheitlich

Als bundesweit tätige Betriebskrankenkasse wendet die SBK ihre Osteopathie-Leistung nach einheitlichen Vorgaben an.

Einreichung per App

Die Rechnung laden Sie digital über die Meine SBK App hoch - die Erstattung überweist die SBK anschließend auf Ihr Konto.

Osteopathie bei der SBK: bis zu sechs Sitzungen pro Jahr

Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, die Beschwerden über gezielte Handgriffe an Muskeln, Faszien und Gelenken behandelt. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Die SBK bietet die Kostenbeteiligung als freiwillige Satzungsleistung an.

Die SBK erstattet bis zu 30 Euro je Sitzung und bezuschusst bis zu sechs Sitzungen pro Jahr. Daraus ergibt sich ein maximaler Jahreszuschuss von bis zu 180 Euro. Mit sechs bezuschussten Behandlungen bietet die SBK mehr abgedeckte Sitzungen als viele andere Kassen, die typischerweise drei bis vier Sitzungen vorsehen.

Voraussetzungen für den SBK-Zuschuss

Damit die SBK eine osteopathische Behandlung bezuschusst, muss die Behandlung von einem qualifizierten Osteopathen erbracht werden. Als Qualifikationsnachweis gilt in der Regel eine anerkannte osteopathische Ausbildung, häufig belegt über die Mitgliedschaft in einem etablierten Berufsverband. Diese Anforderung dient der Qualitätssicherung und ist branchenüblich.

Welche konkreten Nachweise die SBK aktuell verlangt - etwa eine ärztliche Empfehlung - erfahren Sie über die SBK-Website oder den Kundenservice. Es empfiehlt sich, diese Details vor der ersten Behandlung zu klären, damit dem Zuschuss nichts im Wege steht.

Ablauf: So reichen Sie ein

In der Praxis bezahlen Sie die osteopathische Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der SBK zur Erstattung ein - digital zum Beispiel über die Meine SBK App. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung das Behandlungsdatum, die Art der Leistung und die Qualifikation des Osteopathen hervorgehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, klärt den erstattungsfähigen Betrag vorab mit dem Kundenservice der SBK.

Häufige Fragen

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen zur SBK (Stand: August 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der SBK. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.

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Alle geprüften Werte im Vergleich

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung und Bekanntmachungen der SBK, Siemens-Betriebskrankenkasse, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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