Osteopathie bei der SBK: bis zu sechs Sitzungen pro Jahr
Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, die Beschwerden über gezielte Handgriffe an Muskeln, Faszien und Gelenken behandelt. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Die SBK bietet die Kostenbeteiligung als freiwillige Satzungsleistung an.
Die SBK erstattet bis zu 30 Euro je Sitzung und bezuschusst bis zu sechs Sitzungen pro Jahr. Daraus ergibt sich ein maximaler Jahreszuschuss von bis zu 180 Euro. Mit sechs bezuschussten Behandlungen bietet die SBK mehr abgedeckte Sitzungen als viele andere Kassen, die typischerweise drei bis vier Sitzungen vorsehen.
Voraussetzungen für den SBK-Zuschuss
Damit die SBK eine osteopathische Behandlung bezuschusst, muss die Behandlung von einem qualifizierten Osteopathen erbracht werden. Als Qualifikationsnachweis gilt in der Regel eine anerkannte osteopathische Ausbildung, häufig belegt über die Mitgliedschaft in einem etablierten Berufsverband. Diese Anforderung dient der Qualitätssicherung und ist branchenüblich.
Welche konkreten Nachweise die SBK aktuell verlangt - etwa eine ärztliche Empfehlung - erfahren Sie über die SBK-Website oder den Kundenservice. Es empfiehlt sich, diese Details vor der ersten Behandlung zu klären, damit dem Zuschuss nichts im Wege steht.
Ablauf: So reichen Sie ein
In der Praxis bezahlen Sie die osteopathische Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der SBK zur Erstattung ein - digital zum Beispiel über die Meine SBK App. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung das Behandlungsdatum, die Art der Leistung und die Qualifikation des Osteopathen hervorgehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, klärt den erstattungsfähigen Betrag vorab mit dem Kundenservice der SBK.
Häufige Fragen
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Die SBK erstattet bis zu 30 Euro je Sitzung für bis zu sechs Sitzungen im Jahr. Daraus ergibt sich ein maximaler Jahreszuschuss von bis zu 180 Euro.
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Die SBK bezuschusst bis zu sechs osteopathische Behandlungen pro Jahr - mehr als viele andere gesetzliche Krankenkassen.
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In der Regel wird eine anerkannte osteopathische Ausbildung verlangt, oft nachgewiesen über die Mitgliedschaft in einem etablierten Berufsverband. Die genauen Anforderungen nennt Ihnen der SBK-Kundenservice.
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Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der SBK zur Erstattung ein. Den erstattungsfähigen Betrag können Sie vorab beim Kundenservice erfragen.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen zur SBK (Stand: August 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der SBK. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.
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