Osteopathie bei der pronova BKK: bis zu 160 Euro im Jahr
Bei der Osteopathie werden Beschwerden des Bewegungsapparats und des Bindegewebes über manuelle Techniken behandelt. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt diese Behandlungsform nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Die pronova BKK bietet die Kostenbeteiligung als freiwillige Satzungsleistung an.
Die Kasse zahlt für bis zu vier Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr einen Zuschuss von maximal 40 Euro je Behandlung. Insgesamt sind damit bis zu 160 Euro im Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde und die Therapeutin oder der Therapeut die geforderte osteopathische Qualifikation nachweist.
Voraussetzungen im Detail
Damit die pronova BKK eine osteopathische Behandlung bezuschusst, sind zwei Bedingungen zu erfüllen. Zum einen muss die Behandlung ärztlich empfohlen worden sein. Zum anderen muss die Therapeutin oder der Therapeut Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein - oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt zu einem solchen Verband berechtigt. Der Hintergrund: Die Berufsbezeichnung „Osteopath" ist rechtlich nicht geschützt, die Qualifikationsanforderung sichert daher die Behandlungsqualität.
Fragen Sie am besten vor Behandlungsbeginn nach, ob Ihr Osteopath die erforderliche Qualifikation besitzt. Besteht keine Verbandsmitgliedschaft, prüft die pronova BKK den Qualifikationsnachweis auf Anfrage.
So funktioniert die Einreichung
Die Abrechnung erfolgt als nachträgliche Kostenerstattung: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Empfehlung bei der pronova BKK ein. Der Zuschuss von bis zu 40 Euro je Behandlungseinheit wird Ihnen danach erstattet - für maximal vier Einheiten im Kalenderjahr.
Achten Sie darauf, dass die Rechnung Behandlungsdatum, erbrachte Leistung und die Qualifikation des Therapeuten ausweist. So lässt sich der Antrag zügig bearbeiten.
Häufige Fragen
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Ja. Die pronova BKK ist bundesweit geöffnet und steht allen gesetzlich Versicherten offen - unabhängig vom Arbeitgeber.
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Die pronova BKK zahlt maximal 40 Euro je Behandlungseinheit für bis zu vier Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr - insgesamt also bis zu 160 Euro im Jahr.
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Bezuschusst werden bis zu vier Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr. Für jede Einheit übernimmt die pronova BKK maximal 40 Euro.
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Die Behandlung muss ärztlich empfohlen sein, und der Osteopath muss Mitglied eines Berufsverbandes sein oder über eine Ausbildung verfügen, die zum Verbandsbeitritt berechtigt. Zur Erstattung reichen Sie die ärztliche Empfehlung zusammen mit der Rechnung bei der pronova BKK ein. Besteht keine Verbandsmitgliedschaft, prüft die Kasse den Qualifikationsnachweis.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der pronova BKK (Stand: August 2026). Osteopathie ist eine Satzungsleistung und kann sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der pronova BKK. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.
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