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Knappschaft: Osteopathie

Die Knappschaft ist als bundesweit geöffnete Krankenkasse Teil des Verbundes Knappschaft-Bahn-See und betreut Versicherte aus allen Berufsgruppen. Osteopathie gehört nicht zum gesetzlichen Pflichtkatalog, wird von der Knappschaft jedoch als freiwillige Satzungsleistung (freiwillige Zusatzleistung der Kasse) bezuschusst. Die Kasse übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 30 Euro je Sitzung und bis zu 150 Euro im Jahr - das entspricht etwa fünf Behandlungen. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Bis zu 150 Euro pro Jahr

Die Knappschaft übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 30 Euro je Sitzung und bis zu 150 Euro jährlich.

Rund fünf Sitzungen im Jahr

Mit einem Zuschuss von bis zu 30 Euro je Sitzung und 150 Euro Jahresbudget sind etwa fünf osteopathische Behandlungen abgedeckt.

Bundesweit einheitliche Regelung

Als bundesweit tätige Kasse wendet die Knappschaft ihre Osteopathie-Leistung nach einheitlichen Vorgaben an.

Qualitätsanspruch an die Behandlung

Die Knappschaft setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus - ein Beitrag zur Behandlungsqualität und Sicherheit.

Osteopathie bei der Knappschaft: bis zu 150 Euro im Jahr

Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, die Beschwerden über gezielte Handgriffe an Muskeln, Faszien und Gelenken behandelt. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Knappschaft bietet die Kostenbeteiligung als freiwillige Satzungsleistung an.

Die Kasse übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 30 Euro je Sitzung. Insgesamt sind bis zu 150 Euro pro Jahr möglich, was rund fünf Behandlungen entspricht. Wichtig: Für die Erstattung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Voraussetzungen für den Knappschaft-Zuschuss

Damit die Knappschaft eine osteopathische Behandlung bezuschusst, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Damit stellt die Kasse sicher, dass die Behandlung medizinisch begründet ist. Diese Anforderung dient der Qualitätssicherung und ist unter den gesetzlichen Kassen üblich.

Es empfiehlt sich, die ärztliche Bescheinigung frühzeitig einzuholen und die genauen aktuellen Anforderungen vor der ersten Behandlung mit der Knappschaft zu klären, damit dem Zuschuss nichts im Wege steht.

Ablauf: So reichen Sie ein

In der Praxis bezahlen Sie die osteopathische Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der Knappschaft zur Erstattung ein. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung das Behandlungsdatum, die Art der Leistung und die Qualifikation des Osteopathen hervorgehen. Legen Sie die ärztliche Bescheinigung gleich bei, um Rückfragen zu vermeiden. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu den genannten Höchstgrenzen. Den erstattungsfähigen Betrag können Sie vorab beim Kundenservice der Knappschaft klären.

Häufige Fragen

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Knappschaft (Stand: August 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der Knappschaft. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.

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Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der Knappschaft, Knappschaft-Bahn-See, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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