Osteopathie bei der Knappschaft: bis zu 150 Euro im Jahr
Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, die Beschwerden über gezielte Handgriffe an Muskeln, Faszien und Gelenken behandelt. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Knappschaft bietet die Kostenbeteiligung als freiwillige Satzungsleistung an.
Die Kasse übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 30 Euro je Sitzung. Insgesamt sind bis zu 150 Euro pro Jahr möglich, was rund fünf Behandlungen entspricht. Wichtig: Für die Erstattung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Voraussetzungen für den Knappschaft-Zuschuss
Damit die Knappschaft eine osteopathische Behandlung bezuschusst, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Damit stellt die Kasse sicher, dass die Behandlung medizinisch begründet ist. Diese Anforderung dient der Qualitätssicherung und ist unter den gesetzlichen Kassen üblich.
Es empfiehlt sich, die ärztliche Bescheinigung frühzeitig einzuholen und die genauen aktuellen Anforderungen vor der ersten Behandlung mit der Knappschaft zu klären, damit dem Zuschuss nichts im Wege steht.
Ablauf: So reichen Sie ein
In der Praxis bezahlen Sie die osteopathische Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der Knappschaft zur Erstattung ein. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung das Behandlungsdatum, die Art der Leistung und die Qualifikation des Osteopathen hervorgehen. Legen Sie die ärztliche Bescheinigung gleich bei, um Rückfragen zu vermeiden. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu den genannten Höchstgrenzen. Den erstattungsfähigen Betrag können Sie vorab beim Kundenservice der Knappschaft klären.
Häufige Fragen
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Die Knappschaft übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 30 Euro je Sitzung und bis zu 150 Euro pro Jahr. Das entspricht etwa fünf Behandlungen.
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Ja. Für den Zuschuss ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Diese sollten Sie vor Behandlungsbeginn einholen.
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Bei einem Zuschuss von bis zu 30 Euro je Sitzung und einem Jahresbudget von 150 Euro sind rund fünf osteopathische Behandlungen abgedeckt.
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Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Knappschaft zur Erstattung ein. Den erstattungsfähigen Betrag können Sie vorab beim Kundenservice erfragen.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Knappschaft (Stand: August 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der Knappschaft. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.
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