Zum Inhalt springen

Fragen zum Vergleich? Wir antworten kostenlos und unabhängig.

Kontakt aufnehmen

DAK-Gesundheit: Osteopathie

Die DAK-Gesundheit gehört zu den großen bundesweiten Ersatzkassen und versichert mehrere Millionen Menschen. Osteopathische Behandlungen sind keine gesetzliche Pflichtleistung - die DAK beteiligt sich jedoch als freiwillige Extra-Leistung an den Kosten: mit maximal 40 Euro je Behandlung für bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr, insgesamt also bis zu 120 Euro jährlich (Stand: August 2026). Voraussetzung ist eine Behandlung durch einen Arzt mit osteopathischer Zusatzausbildung oder einen entsprechend ausgebildeten Osteopathen; erfolgt die Behandlung nicht durch einen Arzt mit Kassenzulassung, muss sie vor Beginn ärztlich verordnet werden.
Merken Sie sich Kassen und Anbieter für Ihren späteren Vergleich, ganz ohne Anmeldung.

Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Bundesweite Extra-Leistung

Die DAK-Gesundheit bezuschusst Osteopathie bundesweit einheitlich als freiwillige Extra-Leistung, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht - mit klar geregelten Bedingungen.

Bis zu 120 Euro im Jahr

Die DAK erstattet maximal 40 Euro je osteopathischer Behandlung - für bis zu drei Behandlungen im Kalenderjahr, zusammen bis zu 120 Euro jährlich.

Persönlicher Service

Der DAK-Kundenservice unterstützt bei Fragen zur Erstattung und zu den geforderten Nachweisen - telefonisch, online und vor Ort.

Wert auf Therapeuten-Qualität

Die DAK setzt auf qualifizierte Osteopathen mit anerkannter Ausbildung - ein Beitrag zu sicherer Behandlung.

Osteopathie bei der DAK-Gesundheit: das Wichtigste im Überblick

Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsform, bei der über gezielte Handgriffe Beschwerden des Bewegungsapparats und des Bindegewebes gelindert werden sollen. Im Leistungsrecht der GKV zählt sie nicht zu den Pflichtleistungen; die DAK-Gesundheit bietet die Kostenbeteiligung deshalb als freiwillige Extra-Leistung an, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht. Sie gilt bundesweit einheitlich.

Konkret beteiligt sich die DAK mit maximal 40 Euro je osteopathischer Behandlung. Bezuschusst werden bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr - der maximale Jahreszuschuss beträgt damit 120 Euro (Stand: August 2026). Weil die DAK ihre Leistungen anpassen kann, lohnt vor der ersten Sitzung ein kurzer Blick auf die aktuellen Konditionen bei der DAK-Gesundheit.

Voraussetzungen und benötigte Nachweise

Für den Zuschuss der DAK-Gesundheit muss die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt mit osteopathischer Zusatzausbildung oder von einem entsprechend ausgebildeten Osteopathen durchgeführt werden. Osteopathen müssen in einem Berufsverband organisiert sein oder diesem aufgrund ihrer Ausbildung beitreten können. Diese Anforderungen dienen der Behandlungssicherheit.

Wichtig für die ärztliche Bescheinigung: Behandelt eine Ärztin oder ein Arzt mit Kassenzulassung, benötigen Sie keine gesonderte Bescheinigung. Bei allen anderen Berufsgruppen - und bei Ärzten ohne Kassenzulassung - muss die Behandlung vor ihrem Beginn ärztlich verordnet werden; für die Erstattung reichen Sie dann die Verordnung oder die ärztliche Bescheinigung der DAK ein.

So reichen Sie die Rechnung ein

Die Abrechnung erfolgt als nachträgliche Kostenerstattung. Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Originalrechnung anschließend bei der DAK ein - möglich ist dies bequem digital über die DAK-App oder das Online-Postfach, alternativ per Post. Der Kassenanteil von bis zu 40 Euro je Behandlung wird Ihnen danach erstattet.

Achten Sie darauf, dass die Rechnung Behandlungsdatum, Art der Leistung und Therapeuten-Qualifikation ausweist, und legen Sie eine erforderliche Verordnung bzw. ärztliche Bescheinigung gleich bei. Bei Unsicherheiten hilft der DAK-Kundenservice weiter.

Häufige Fragen

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der DAK-Gesundheit (Stand: August 2026). Osteopathie ist eine freiwillige Extra-Leistung und kann sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der DAK-Gesundheit. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.

Weiterlesen im Thema

Diese Seiten ordnen die Leistung in den größeren Zusammenhang ein:

Jetzt Krankenkassen vergleichen und wechseln

Finden Sie die Krankenkasse mit den besten Leistungen für Osteopathie. Kostenloser Vergleich - unverbindlich und in nur 2 Minuten.

Dauer der Anfrage
ca. 2 Min.
Kosten für Sie
0 €
Datenübertragung
SSL-verschlüsselt
Datenschutz
DSGVO-konform

Schritt von

Sind Sie aktuell gesetzlich versichert? Dann können wir Ihnen passgenaue Angebote machen.

Grund für den Wechsel *

Damit wir Sie persönlich beraten können, benötigen wir einige Angaben.

Helfen Sie uns, die besten Tarife für Sie zu finden.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?

Fast geschafft! Wie können wir Sie erreichen?

Mobil oder Festnetz, z. B. 0170 1234567 oder 030 12345678. Auch +49 oder 0049 sind möglich.

Bevorzugter Kontaktweg *
Wann erreichen wir Sie am besten?

Vormittags 8 bis 12 Uhr, nachmittags 12 bis 17 Uhr, abends 17 bis 20 Uhr. Die Angabe ist freiwillig.

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben.

Geprüfte Datenbasis

Für dieses Thema haben wir 10 von 10 Anbietern geprüft. Kassenindividueller Zusatzbeitrag liegt zwischen 2,48 % und 4,30 %, im Mittel bei 3,47 %. Jeder Wert ist an der Primärquelle des Anbieters belegt.

Alle geprüften Werte im Vergleich

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzungen und Bekanntmachungen der DAK-Gesundheit, DAK-Gesundheit, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

Weitere Artikel zu diesem Thema

Zahlt Ihre Kasse die Osteopathie-Sitzungen?

Schritt von

Sind Sie aktuell gesetzlich versichert? Dann können wir Ihnen passgenaue Angebote machen.

Grund für den Wechsel *

Damit wir Sie persönlich beraten können, benötigen wir einige Angaben.

Helfen Sie uns, die besten Tarife für Sie zu finden.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?

Fast geschafft! Wie können wir Sie erreichen?

Mobil oder Festnetz, z. B. 0170 1234567 oder 030 12345678. Auch +49 oder 0049 sind möglich.

Bevorzugter Kontaktweg *
Wann erreichen wir Sie am besten?

Vormittags 8 bis 12 Uhr, nachmittags 12 bis 17 Uhr, abends 17 bis 20 Uhr. Die Angabe ist freiwillig.

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben.