Osteopathie bei der BKK Faber-Castell & Partner: einer der höchsten Zuschüsse
Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, bei der Beschwerden über gezielte Handgriffe an Muskeln, Faszien und Gelenken behandelt werden. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Viele Kassen bieten die Behandlung deshalb als freiwillige Satzungsleistung an - die BKK Faber-Castell & Partner mit besonders günstigen Konditionen.
Konkret erstattet die Kasse 80 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 60 Euro je Sitzung. Bezuschusst werden bis zu sechs Sitzungen pro Kalenderjahr. Daraus ergibt sich ein maximaler Jahreszuschuss von bis zu 360 Euro. Im Vergleich der auf dieser Plattform vertretenen Krankenkassen ist das der großzügigste Osteopathie-Zuschuss. Nicht zusätzlich übernommen werden reine Massagen oder chiropraktische Leistungen.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Damit die BKK Faber-Castell & Partner eine osteopathische Behandlung bezuschusst, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss die Behandlung von einem qualitätsgesicherten Osteopathen durchgeführt werden. Als Qualifikationsnachweis gilt in der Regel die Mitgliedschaft in einem anerkannten Osteopathen-Berufsverband. Zweitens ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung attestiert.
Diese Anforderungen dienen der Qualitätssicherung und sind branchenüblich. Es empfiehlt sich, die ärztliche Bescheinigung vor Behandlungsbeginn einzuholen und die Qualifikation des Therapeuten vorab zu prüfen, damit dem Zuschuss nichts im Wege steht.
Ablauf: So reichen Sie ein
In der Praxis bezahlen Sie die osteopathische Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der BKK Faber-Castell & Partner zur Erstattung ein. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung das Behandlungsdatum, die Art der Leistung und die Qualifikation des Osteopathen hervorgehen. Legen Sie die ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit gleich bei, um Rückfragen zu vermeiden.
Die Erstattung können Sie auch digital über die BKK Service App beantragen: Laden Sie dazu die Rechnung und den ärztlich attestierten Nachweis der Notwendigkeit hoch. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, klärt den erstattungsfähigen Betrag vorab mit dem Kundenservice.
Häufige Fragen
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Die Kasse erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 60 Euro je Sitzung, für bis zu sechs Sitzungen pro Kalenderjahr. Das ergibt einen maximalen Jahreszuschuss von bis zu 360 Euro.
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Sie benötigen einen qualitätsgesicherten Osteopathen, der Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist, sowie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Behandlung attestiert.
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Nein. Die Satzungsleistung steht Versicherten jeden Alters offen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Nein. Reine Massagen und chiropraktische Leistungen werden nicht zusätzlich erstattet - der Zuschuss bezieht sich auf die osteopathische Behandlung.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der BKK Faber-Castell & Partner (Stand: August 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der BKK Faber-Castell & Partner. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.
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