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BKK Faber-Castell & Partner: Osteopathie

Die BKK Faber-Castell & Partner ist eine Betriebskrankenkasse mit Sitz im bayerischen Regen; laut Satzung ist sie für alle gesetzlich Versicherten wählbar, die im Freistaat Bayern wohnen oder arbeiten. Bei der Osteopathie gehört sie zu den großzügigsten gesetzlichen Krankenkassen überhaupt: Sie erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 60 Euro je Sitzung, für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr - das entspricht einem Zuschuss von bis zu 360 Euro pro Jahr. Osteopathie ist keine gesetzliche Pflichtleistung, sondern wird von der BKK Faber-Castell & Partner als freiwillige Satzungsleistung (freiwillige Zusatzleistung der Kasse) angeboten.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Bis zu 360 Euro pro Jahr

Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet 80 Prozent je Sitzung, maximal 60 Euro, für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr - bis zu 360 Euro jährlich und damit einer der höchsten Osteopathie-Zuschüsse der Kassenlandschaft.

Sechs Sitzungen im Jahr

Mit bis zu sechs bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr bietet die Kasse deutlich mehr abgedeckte Sitzungen als viele andere Krankenkassen.

Kein Altersvorbehalt

Die Satzungsleistung steht Versicherten jeden Alters offen - vorausgesetzt, die medizinischen Voraussetzungen sind erfüllt.

Digitale Einreichung per App

Rechnung und ärztliche Bescheinigung lassen sich über die BKK Service App digital einreichen; den Erstattungsbetrag überweist die Kasse auf das angegebene Konto.

Osteopathie bei der BKK Faber-Castell & Partner: einer der höchsten Zuschüsse

Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, bei der Beschwerden über gezielte Handgriffe an Muskeln, Faszien und Gelenken behandelt werden. Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie nicht zu den Pflichtleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Viele Kassen bieten die Behandlung deshalb als freiwillige Satzungsleistung an - die BKK Faber-Castell & Partner mit besonders günstigen Konditionen.

Konkret erstattet die Kasse 80 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 60 Euro je Sitzung. Bezuschusst werden bis zu sechs Sitzungen pro Kalenderjahr. Daraus ergibt sich ein maximaler Jahreszuschuss von bis zu 360 Euro. Im Vergleich der auf dieser Plattform vertretenen Krankenkassen ist das der großzügigste Osteopathie-Zuschuss. Nicht zusätzlich übernommen werden reine Massagen oder chiropraktische Leistungen.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Damit die BKK Faber-Castell & Partner eine osteopathische Behandlung bezuschusst, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss die Behandlung von einem qualitätsgesicherten Osteopathen durchgeführt werden. Als Qualifikationsnachweis gilt in der Regel die Mitgliedschaft in einem anerkannten Osteopathen-Berufsverband. Zweitens ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung attestiert.

Diese Anforderungen dienen der Qualitätssicherung und sind branchenüblich. Es empfiehlt sich, die ärztliche Bescheinigung vor Behandlungsbeginn einzuholen und die Qualifikation des Therapeuten vorab zu prüfen, damit dem Zuschuss nichts im Wege steht.

Ablauf: So reichen Sie ein

In der Praxis bezahlen Sie die osteopathische Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der BKK Faber-Castell & Partner zur Erstattung ein. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung das Behandlungsdatum, die Art der Leistung und die Qualifikation des Osteopathen hervorgehen. Legen Sie die ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit gleich bei, um Rückfragen zu vermeiden.

Die Erstattung können Sie auch digital über die BKK Service App beantragen: Laden Sie dazu die Rechnung und den ärztlich attestierten Nachweis der Notwendigkeit hoch. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, klärt den erstattungsfähigen Betrag vorab mit dem Kundenservice.

Häufige Fragen

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der BKK Faber-Castell & Partner (Stand: August 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der BKK Faber-Castell & Partner. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse.

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Alle geprüften Werte im Vergleich

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der BKK Faber-Castell & Partner, BKK Faber-Castell & Partner, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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